Bezirksversammlung Altona
Drucksache - XIX-2766
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Rot-Grüne Koalitionsvertrag in Altona liest sich wie ein Katalog der großen Wünsche. Viele Dinge werden dort den Altonaern versprochen, umgesetzt werden können diese jedoch fast ausschließlich nur mit Zustimmung der Fachbehörden, also des Senates oder durch andere externe Institutionen. Mittlerweile ist mehr als die Hälfte der Wahlperiode rum und nur noch knapp 13 Monate bis zu den nächsten Wahlen zur Bezirksversammlung. Daher ist die Zeit gekommen, die Ergebnisse der bisherigen Rot-Grünen Verkehrspolitik näher zu beleuchten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Fachbehörden. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sowie die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantworten das Auskunftsersuchen der Bezirksversammlung Altona aufgrund von Auskünften des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV), der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG (VHH) und der Deutschen Bahn AG (DB) sowie in Abstimmung mit den zuständigen Polizeikommissariaten wie folgt:
1. Welche konkreten Maßnahmen wurden in 2011 und 2012 ergriffen, um die Verkehrsunfallzahlen in Altona zu reduzieren? (Bitte angeben mit genauem Umfang der Maßnahmen; wer diese jeweils beschlossen und beauftragt hat und aus welchem Haushaltstitel diese Maßnahme mit welchem Umfang finanziert wurde.)
Zu Frage 1: Vorbemerkung: Statistiken im Sinne der Fragestellung zu 1 werden nicht geführt. Für den in Frage stehenden Zeitraum ergibt sich nach Auswertung der zur Verfügung stehenden Unterlagen folgende tabellarische Übersicht. Über den Umfang der Finanzierung und die Haushaltstitel können von hier keine Angaben gemacht werden.
1.a Welche Maßnahmen wurden in 2011 und 2012 ergriffen, um die Schulwege in Altona sicherer zu machen? (Bitte angeben mit genauem Umfang der Maßnahmen; wer diese jeweils beschlossen und beauftragt hat und aus welchem Haushaltstitel diese Maßnahme mit welchem Umfang finanziert wurde.)
Zu Frage 1.a:
Hierbei ist zu beachten, dass es zu Überschneidungen mit Maßnahmen, die aufgrund der Vorlage einer Unfallhäufungsstelle geplant oder durchgeführt wurden, kommen kann.
1.b Welche Schulwege in Altona haben sich durch den Schulentwicklungsplan in 2011 und 2012 geändert? Wurden diese Änderungen kritisch begleitet? Wenn ja, wann und von wem?
Zu Frage 1.b: Durch den Schulentwicklungsplan bedingte Schulwegänderungen sind bisher nicht vorgenommen.
2. Welche Maßnahmen wurden in 2011 und 2012 in Altona ergriffen, um den öffentlichen Nahverkehr zu stärken? (Bitte mit der Angabe, wer die jeweiligen Maßnahmen beschlossen und beauftragt hat.)
Zu Frage 2: Maßnahmen im Bezirk Altona im Jahr 2011: ? S-Bahn-Linie S 2: Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2010 verkehrt die Linie S 2 nachmittags im Zeitraum von etwa 15.15 Uhr bis 17.15 Uhr mit einem regelmäßigen 10-Minuten-Betrieb. Pro Woche werden dadurch 51 zusätzliche Fahrten angeboten.
Maßnahmen im Bezirk Altona im Jahr 2012: ? MetroBus-Linie 1: Erweiterung des Fahrplanangebotes im Linienabschnitt S Rissen – Sieverstücken. ? MetroBus-Linien 2 und 3: Seit April 2012 werden auf den MetroBus-Linien 3 (Schenefeld – Osdorfer Born – S Holstenstraße – Rathausmarkt – Hauptbahnhof – Tiefstack) und 21 (U Niendorf Nord – Eidelstedt – Osdorfer Born – S Klein Flottbek – Teufelsbrück) zur Erhöhung der Platzkapazitäten größere Fahrzeuge eingesetzt. Auf der Linie 3 kommen durchgängig Gelenkbusse und auf der Linie 21 15-Meter-Fahrzeuge zum Einsatz. ? EilBus-Linie E 86: Verlängerung der morgendlichen Betriebszeit. Verdichtung des Takts morgens von einem 5- auf einen 4-Minuten-Takt. Nachmittags wird der Betrieb in Ausrichtung an den Fährschiffbetrieb der Fährschiffslinie 68 (Werkverkehr Airbus) mit Doppelfahrten geleistet.
Maßnahmen im Bezirk Altona im Dezember 2012 zum Fahrplan 2013: ? MetroBus-Linie 25: Auf der MetroBus-Linie 25 werden zur Erhöhung des Platzangebotes sonnabends Gelenkbusse einsetzt. ? Buslinie 111: Seit Dezember 2012 verkehrt die neue Buslinie 111 (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 2h). ? StadtBus-Linie 288: Seit dem Fahrplanwechsel wird die Linie 288 über Palmaille und Große Bergstraße bis zum Bahnhof Altona geführt. ? StadtBus-Linie 112: Im Abschnitt Neumühlen – Bahnhof Altona wird das Fahrplanangebot nachmittags verstärkt.
Die Maßnahmen wurden auf Empfehlungen der Verkehrsunternehmen und des HVV mit Zustimmung und Beauftragung durch die BWVI umgesetzt.
2.a Laut Koalitionsvertrag von SPD und GAL (jetzt Grünen) für Altona 2011-2014 soll ein Gutachten erstellt werden, um eine schienengebundene Lösung für die Anbindung des Volksparks, der Arenen sowie der Wohnsiedlungen in Osdorf und Lurup zu finden. Wurde dieses Gutachten in Auftrag gegeben und wenn ja mit welchem Ergebnis?
Zu Frage 2.a: Die Fragen können nur durch das Bezirksamt Altona beantwortet werden.
2.b Welche Verbesserungen wurden in 2011 und 2012 für die .Anbindung der Arenen sowie der Wohngebiete in Lurup und am Osdorfer Born erreicht? i. Gibt es Überlegungen für die Einführung einer zuschlagfreien Express-Verbindung für Osdorf und Lurup in die Innenstadt? Wenn ja, welche genau? Wenn nein, wieso nicht?
Zu Frage 2.b: Die Arenen werden durch die StadtBus-Linie 180 angefahren, bei Veranstaltungen durch Shuttle-Verkehre von der S-Bahn-Haltestelle Stellingen bedient. Änderungen sind nicht erforderlich. Seit April 2012 werden auf den MetroBus-Linien 3 und 21 zur Erhöhung der Platzkapazitäten im Bereich Lurup / Osdorfer Born größere Fahrzeuge eingesetzt. Auf der Linie 3 kommen durchgängig Gelenkbusse und auf der Linie 21 15-Meter-Fahrzeuge zum Einsatz. Die Großsiedlung Osdorfer Born ist seit dem 14. Dezember 2008 mit der die MetroBus-Linie 3 direkt mit der Innenstadt verbunden. Zur Verringerung der Fahrzeit werden die Haltestellen Rugenbarg (Nord), Tannenberg, Stadionstraße und Luruper Chaussee (DESY) nicht durch die Linie 3 bedient. Damit steht den Fahrgästen bereits mit der Linie 3 eine zeitgünstige Verbindung in die Innenstadt zur Verfügung. Die Einrichtung einer Express-Verbindung würde aufgrund der verkehrlichen Situation auf dem Linienweg nur zu einer unwesentlichen Verkürzung der Fahrzeiten führen, gleichzeitig aber einen hohen betrieblichen Aufwand erfordern. Daher ist die Einrichtung einer solchen Linie nicht geplant. Mit Umsetzung der Busbeschleunigungsmaßnahmen im Zuge des Linienweges der MetroBus-Linien 2 und 3 werden sich zukünftige weitere Reduzierungen der Fahrzeiten einstellen.
2.c Soll der 10-Minuten-Takt bei der S-Bahn für die westlichen Stadtteile Rissen, Sülldorf und Iserbrook noch in dieser Wahlperiode umgesetzt werden? Wenn ja, wann genau? Wenn nein, wieso nicht?
Zu Frage 2.c: Es ist nicht geplant, das Angebot über den bereits bestehenden 10-Minuten-Betrieb weiter zu verdichten. Das Nachfragepotential in dem Gebiet ist nicht ausreichend, um einen ganztägigen 10-Minuten-Betrieb zu rechtfertigen. Selbst in dem bestehenden mehrstündigen 10-Minuten-Betrieb erreichen die Fahrgastzahlen nicht die eigentlich erforderlichen Zahlen, die einen 10-Minuten-Betrieb rechtfertigen.
2.d Wird die S-Bahn am Wochenende nachts über Blankenese bis nach Wedel fahren? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, wieso nicht?
Zu Frage 2.d: Es ist nicht geplant, die Nachtdurchfahrt an Wochenenden und vor Feiertagen auf den Abschnitt Blankenese – Wedel auszuweiten. Eine Ausweitung des Nachtverkehrs ist wegen des relativ geringen Fahrgastaufkommens und den gegenüberstehenden Kosten nicht zu rechtfertigen.
2.d.i Hat der Herr Bezirksamtsleiter bereits zu Gesprächen zwischen allen Beteiligten eingeladen, um die Problematik zu besprechen? Wenn ja, wann, mit welchen Beteiligten und mit welchem Ergebnis?
Zu Frage 2.d.i: Diese Frage kann nur durch das Bezirksamt Altona beantwortet werden.
2.e Welche S-Bahnhaltestellen wurden in 2011 und 2012 barrierefrei umgebaut? i. Nach welchem Zeitplan und mit welcher Festlegung erfolgt der barrierefreie Umbau der S-Bahnhaltestellen? ii. Wer beschließt den jeweiligen Umbau und aus welchem Haushaltstitel wird dieser finanziert?
Zu Frage 2.e: Im Jahr 2011 wurden die Stationen Ohlsdorf, Veddel, Bahrenfeld, Langenfelde, Friedrichsberg, Hohen-Eichen, Alte Wöhr, Halstenbek, Landwehr und Hochkamp stufenfrei ausgebaut. Im Jahr 2012 wurden die S-Bahnstationen Rübenkamp, Poppenbüttel und Mittlerer Landweg stufenfrei umgebaut. Zudem wurde in der 17. Kalenderwoche mit dem stufenfreien Ausbau der Station Hammerbrook begonnen. Die entsprechenden Haltestellen werden unter betrieblichen, technischen und verkehrlichen Aspekten zwischen dem Hamburger Verkehrsverbund, der Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V., dem Landesseniorenbeirat, der Senatskoordinatorin für behinderte Menschen, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der DB Station & Service abgestimmt. Die Finanzierung des stufenfreien Ausbaus von S-Bahn-Haltestellen erfolgt mit Eigenmitteln der DB - teilweise über erhöhte Stationsentgelte.
2.f Wird der hoch frequentierte Knotenpunkt Sternschanze zwischen S-und U-Bahn barrierefrei hergerichtet? Wenn ja, wann genau? Wenn nein, wieso nicht?
Zu Frage 2.f: Am Knotenpunkt Sternschanze wird vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) ein neuer barrierefreier Fußgängertunnel als Verbindung zwischen dem Sternschanzenpark auf der Nordseite und dem Karolinenviertel auf der Südseite unter den Gleisen S-Bahn und der Fernbahn errichtet. Der Fußgängertunnel ersetzt auch den über 100 Jahre alten Verbindungstunnel zwischen der S-Bahn- und der U-Bahn-Station Sternschanze. Vorwegmaßnahmen für den neuen Fußgängertunnel wurden im Januar / Februar 2013 durchgeführt. Die Bauarbeiten beginnen Ende 2013 und werden Mitte 2015 abgeschlossen sein. Das durch den Senat und die HOCHBAHN gestartete Programm zum barrierefreien Ausbau von U-Bahn-Haltestellen sieht zwei Ausbaustufen vor. In einer ersten, mit dem HVV und Vertretern der Behindertenverbände abgestimmten Stufe, ist bis 2015 der barrierefreie Ausbau von 20 U-Bahn-Haltestellen geplant. Der barrierefreie Ausbau der U-Bahn-Haltestelle Sternschanze kann erst in einer weiteren Ausbaustufe nach 2015 erfolgen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich ein entsprechender Ausbau der Haltestelle Sternschanze aufgrund der vorhandenen baulich-technischen Randbedingungen (Radien, Lichtraumprofil, Bahnsteigbreite und Zugänglichkeit) äußerst komplex und aufwändig darstellt. Eine barrierefreie Anbindung des unterirdischen U-Bahnsteiges Sternschanze von der Hochbahn an den Fußgängertunnel ist aus geometrischen Gründen nicht möglich, da es keinen Kreuzungspunkt der beiden Bauwerke gibt. Die S-Bahn-Station Sternschanze ist durch einen Aufzug am westlichen Bahnsteigende barrierefrei. Für diese Station liegen derzeit keine Planungen für einen weiteren Aufzug auf der Hochbahnseite und zum Messetunnel vor. Vorrangig vor der Herstellung weiterer Aufzüge an bereits barrierefreien Haltestellen ist die barrierefreie Herrichtung der Schnellbahnhaltestellen insgesamt.
2.g Werden die zuschlagspflichtigen Buslinien S 36, S 37 und S 39 in zuschlagsfreie Linien umgewandelt? Wenn ja, wann genau? Wenn nein, wieso nicht?
Zu Frage 2.g: Das Netz der SchnellBus-Linien stellt ein eigenständiges Verkehrsangebot dar, das den Grundangeboten der Schnellbahn-, MetroBus-, Stadt- und EilBus-Linien überlagert ist. Auf den SchnellBus-Linien wird den Fahrgästen eine direkte und umsteigefreie Verbindung in die Innenstadt angeboten. Die Fahrzeuge weisen einen höheren Komfort in der Bestuhlung auf und das Fahrplanangebot ist so bemessen, dass jedem Fahrgast weitestgehend ein Sitzplatz zur Verfügung steht. Für diese zusätzlichen Merkmale wird von den Fahrgästen bei der Nutzung der SchnellBus-Linien ein Zuschlag erhoben. Bei einem Verzicht auf die Zuschläge würde der SchnellBus seinen Status als eigenständiges Verkehrsmittel verlieren und wäre wie eine StadtBus-Linie zu behandeln. Dies würde bedeuten, dass diese Linien dann nach den geltenden Planungsgrundsätzen an den nächstgelegenen und geeigneten Haltestellen mit den Schnellbahnlinien zu verknüpfen wären und somit die durchgehende Verbindung in die Innenstadt keinen Bestand mehr haben würde. Vor diesem Hintergrund ist die Umwandlung der SchnellBus-Linien in ein zuschlagfreies Angebot nicht vorgesehen.
2.h Wird die Anbindung des Altonaer Zentrum und der Landungsbrücken durch Busse verbessert? Wenn ja, wann und wie genau? Wenn nein, wieso nicht? i. Wann wurde die Einführung der sog. Hafennordrandlinie beantragt und durch wen?
Zu Frage 2.h: Zum Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2012 nahm die neue Buslinie 111 (Bahnhof Altona – Große Elbstraße – Reeperbahn - St. Pauli Landungsbrücken – Am Sandtorkai – U-Bahn Überseequartier – Shanghaiallee) ihren Betrieb auf. Die Linie verkehrt an allen Tagen von Betriebsbeginn bis Betriebsende in einem 20-Minuten-Takt. Die Empfehlung zur Einrichtung der neuen Buslinie durch den HVV wurde am 24. April 2012 der BWVI vorgelegt. Die Zustimmung und Beauftragung zur Umsetzung der Maßnahme durch die Behörde erfolgte am 17. August 2012.
2.i Welche Busvorrangschaltungen wurden auf Antrag der Altonaer Bezirksversammlung in 2011 und 2012 neu eingerichtet?
Zu Frage 2.i: In Hamburg erfolgt die Einrichtung von Busvorrangschaltungen durch den LSBG und Vattenfall. Die Verkehrsunternehmen werden, soweit ihre Buslinien betroffen sind, in die Abstimmung entsprechender Maßnahmen mit einbezogen. Im Bereich Altona wurden für die MetroBus-Linie 3 an folgenden Anlagen Busvorrangschaltungen eingerichtet:
2.j Welche Bussonderspuren wurden auf Antrag der Altonaer Bezirksversammlung in 2011 und 2012 neu eingerichtet?
Zu Frage 2.j: In den genannten Zeiträumen wurden keine neuen Busspuren eingerichtet. Allerdings sind die teilweise im Bezirk Altona verkehrenden Metrobuslinien 2, 3, 20 und 25 Teil des bis 2016 laufenden Maßnahmenprogramms A des Busbeschleunigungsprogramms. Wesentlicher Bestandteil dieses Programms ist neben einer durchgängigen Beeinflussung der Lichtsignalanlagen (LSA) auch die Prüfung und ggf. Realisierung zusätzlicher Bussonderfahrstreifen.
2.k Welche Park und Ride Anlagen in Altona wurden in 2011und 2012 entweder neu gebaut, in der Kapazität erweitert oder besser ausgeschildert? (Bitte angeben, mit genauem Umfang der Maßnahmen und wer die jeweilige Maßnahme beantragt und beauftragt hat.)
Zu Frage 2.k: In den Jahren 2011 und 2012 wurden keine neuen P+R-Anlagen gebaut, in der Kapazität erweitert oder besser ausgeschildert.
3. Welche Maßnahmen wurden 2011 und 2012 in Altona ergriffen, um den Fahrradverkehr zu stärken? (Bitte mit der Angabe, wer die jeweiligen Maßnahmen beschlossen und beauftragt hat.)
Zu Frage 3: Maßnahmen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation: Keine
Maßnahmen des Bezirksamtes Altona:
3.a Wie ist der aktuelle Sachstand für die Fahrradroute am Hafennordrand? i. Welche Maßnahmen sind an der Großen Elbstraße geplant und wann werden diese umgesetzt? ii. Welche Maßnahmen sind für den Bereich der „Schiebestrecke“ Neumühlen/Övelgönne geplant? Wird es einen Radweg entlang des Strandes geben und wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?
Zu Frage 3.a: Diese Frage kann nur durch das Bezirksamt Altona beantwortet werden.
3.b Welche Fahrradhäuschen und –boxen wurden in 2011 und 2012 in Altona beantragt und installiert?
Zu Frage 3.b: Fahrradhäuschen: Zuständigkeit des Bezirksamtes Altona.
Folgende Fahrradboxen wurden im Bezirk Altona aufgestellt:
3.c Welche Maßnahmen wurden in 2011 und 2012 in Altona umgesetzt, um das Fahrradparken generell attraktiver zu machen? (Bitte angeben mit Umfang der Maßnahmen, wer diese beantragt und beauftragt hat und aus welchem Haushaltstitel die jeweiligen Maßnahmen finanziert wurden.)
Zu Frage 3.c: Das Bezirksamt hat im Jahr 2011 112 und im Jahr 2012 nochmals 69 Fahrradbügel (Summe = 181) aufgestellt. Die Finanzierung übernahm die BWVI aus dem 1.000-Bügel-Programm (2011: Titel 7200.741.02; 2012: Titel 7200.741.03).
3.d Welche neuen StadtRad Standorte wurden in 2011 und 2012 in Altona installiert?
Zu Frage 3.d: 2011 / 2012 wurden die folgenden StadtRAD-Standorte im Bezirk Altona realisiert: ? S-Bahnhof Holstenstraße / Düppelstraße ? Eulenstraße / Große Brunnenstraße ? Fischers Allee / Bleickenallee ? Bahrenfelder Straße / Völckersstraße ? Neumühlen / Övelgönne (Anleger)
3.d.i Ist beabsichtigt, das StadtRad-System auf Teufelsbrück, Blankenese, Elbe-Einkaufszentrum und Bahnhof Klein-Flottbek auszuweiten und wenn ja, wann genau?
Zu Frage 3.d.i: Nein, dies ist nicht beabsichtigt, da der Haushaltstitel für Einrichtung eines Betriebs eines Fahrradverleihsystems keinen Spielraum mehr für neue Stationen bietet. Zudem ist es aus betrieblichen Gründen nicht sinnvoll, Stationen zu errichten, die weit entfernt vom bestehenden Bedienungsgebiet liegen.
3.e Wann sollen die Pläne zu den Velo-Routen 1.1 und 1.2 umgesetzt werden?
Zu Frage 3.e: Für Planung und Bau von Veloroutenabschnitten entlang bezirklicher Straßen und Wege sind die Bezirksämter zuständig, entlang der Hauptverkehrsstraßen der LSBG. Die Finanzierung aller Abschnitte erfolgt zentral durch die BWVI. Für Abschnitte an Hauptverkehrsstraßen gibt es zurzeit keine Kapazitäten beim LSBG. Das Bezirksamt kann gegen Vorlage entsprechender Haushaltsunterlagen bei der BWVI die in eigener Zuständigkeit liegenden Abschnitte jederzeit umsetzen. In diesem Jahr wird eine studentische Studie zur Optimierung der Situation für die Radfahrer an den Velo-Routen 1 und 1.2 erstellt. Konkrete Planungen erfolgen im Anschluss.
3.f Welche Fahrradstreifen bzw. Schutzstreifen wurden in 2011 und 2012 in Altona umgesetzt, welche sollen noch in dieser Wahlperiode umgesetzt werden? (Bitte angeben mit Umfang der Maßnahmen, wer diese beantragt und beauftragt hat und aus welchem Haushaltstitel die jeweiligen Maßnahmen finanziert wurden bzw. werden)
3.g Ist beabsichtigt, die Elbchaussee mit Fahrradstreifen bzw. Schutzstreifen zu versehen? Wenn ja, wann sollen diese installiert werden? Wenn nein, wieso nicht?
Zu Fragen 3.f und 3.g: 2011 und 2012: keine.
Geplante Maßnahmen der BWVI / LSBG in dieser Wahlperiode:
Maßnahmen des Bezirksamtes:
3.h Werden in Hamburg und Altona Sicherheitsaudits zum Standard künftiger Verkehrsplanungen? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, wieso nicht?
Zu Frage 3.h: Für bezirkliche Verkehrsplanungen obliegt es den jeweiligen Dienststellen zu entscheiden, ob ein Sicherheitsaudit für notwendig erachtet wird. Für Planungen an Hauptverkehrsstraßen sind die Überlegungen zum Thema Sicherheitsaudit noch nicht abgeschlossen, die Frage kann daher gegenwärtig für diesen Bereich noch nicht beantwortet werden.
4. Welche Projekte wurden in 2011 und 2012 in Altona ergriffen, um autofreies bzw. autoarmes Wohnen zu etablieren? (Bitte mit der Angabe, wer die jeweiligen Maßnahmen beschlossen und beauftragt hat.) 4.a Welche der unter 4. Aufgezählten Projekte sind bereits umgesetzt, bzw. wann werden diese jeweils umgesetzt?
Zu Frage 4: Nach dem Beschluss des Masterplans Mitte Altona aus dem Jahr 2012 wurden 10-20 % autoarmes Wohnen beschlossen. Eine Realisierung steht jedoch noch aus. Weitere Angaben können zum derzeitigen Stand nur durch das Bezirksamt Altona erfolgen.
5. Welche Verkehrsmaßnahmen sind im Straßenverlauf Bornheide geplant? 5.a Sind Verbesserungen für Fußgänger geplant? 5.b Sind Verbesserungen für die Anbindung des Bürgerhauses geplant? 5.c Sind Verbesserungen für den Öffentlichen Nahverkehr geplant? (Bitte angeben mit Umfang der Maßnahmen, wer diese beantragt und beauftragt hat und aus welchem Haushaltstitel die jeweiligen Maßnahmen finanziert wurden bzw. werden.)
Zu Frage 5: Im Rahmen des Busbeschleunigungsprogramms des Senats sollen auch in der Bornheide Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der MetroBus-Linie 3 und der übrigen dort verkehrenden Buslinien umgesetzt werden. Es bestehen Behinderungen und Komforteinschränkungen an den Haltestellen. Die vorhandenen Busbuchten führen zu vermeidbaren Fahrstreifenwechseln, die Busse können nicht in allen Fällen unmittelbar am und parallel zum Bord halten. Darüber hinaus sind die Haltestellen für die dort verkehrenden drei Buslinien zu kurz und teilweise sanierungsbedürftig. Daher sollen die Haltestellenbereiche so umgebaut werden, dass die genannten Defizite beseitigt werden. Mit dem Ziel den Komfort und die Barrierefreiheit zu verbessern sollen die Busbuchten zu Haltestellen am Fahrbahnrand umgebaut und die Lage und die Länge der Haltestellen optimiert werden. Soweit direkt an den Bushaltestellen der Bedarf für zusätzliche sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger bestehen, werden diese geprüft und ggf. umgesetzt. Die genannten Maßnahmen werden auch den Besuchern des Bürgerhauses zu Gute kommen, obwohl in unmittelbarer Nähe keine Bushaltestelle liegt. Die Maßnahmen des Busbeschleunigungsprogramms werden eng mit dem Bezirksamt Altona und den dortigen Planungen für die Bornheide abgestimmt.
6. Welche Quartiersgaragen sind in Altona in 2011 und 2012 beantragt worden und wann werden diese jeweils gebaut?
Zu Frage 6: In den Jahren 2011 und 2012 wurden keine Förderanträge zum Bau von Quartiersgaragen in Altona gestellt.
7. Ist beabsichtigt, die Tempo 60 Strecke am Ring 3 wieder auf Tempo 50 abzusenken? Wenn ja, wann? Wenn nein, wieso nicht?
Zu Frage 7: Zu dieser Forderung wird auf das Schreiben der BIS, Amt für Innere Verwaltung und Planung, vom 01.03.2012 an die Bezirksversammlung Altona i.S. „Tempo runter im Rugenbarg“, Drs.Nr. XIX/0768 verwiesen. Es wird zur Information diese Stellungnahme beigefügt.
8. Welche Tempo-30-Zonen wurden in 2011 und 2012 in Altona beantragt und/oder neu eingerichtet? Welche Tempo-30-Zonen wurden aufgehoben?
Zu Frage 8: Die Parkstraße wurde am 22.08.2011 als Tempo-30-Zone eingerichtet. Für die Scheel-Plessen-Straße beantragte das PK 21 am 27.10.2008 die Aufhebung der dortigen Tempo-30-Zone. Im Rahmen der Prüfung wurde von Seiten der BWVI über diese bislang noch nicht entschieden.
9. Ist die Einrichtung einer Tempo-30-Zone am Schulterblatt , der Bernadottestraße sowie den Sülldorfer Brooksweg/Tinsdaler Heideweg beabsichtigt? Wenn ja, wann jeweils? Wenn nein, wieso jeweils nicht?
Zu Frage 9: Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Straße Schulterblatt zwischen Neuer Pferdemarkt und Altonaer Straße wurde geprüft. Gemäß Entscheidung der BWVI vom 18. Mai 2011 im Rahmen ihres Projektes zur Erweiterung der Tempo-30-Zonen wurde hier keine Tempo-30-Zone eingeführt. In der Bernadottestraße (zwischen Liebermannstraße und Hohenzollernring) ist die Einrichtung einer Tempo-30-Zone nicht beabsichtigt. Sie wird in ihrer Funktion als Wohnsammelstraße benötigt. Sie ist durch die Buslinie 115 des ÖPNV frequentiert. Im Übrigen entspricht sie von der baulichen Anlage und dem Querschnitt nicht den Anforderungen einer Tempo-30-Zone. Neben umfangreichen baulichen Maßnahmen wären auch Fußgängerlichtzeichenanlagen und Fußgängerüberwege aufzuheben. Im Sülldorfer Brooksweg, Höhe Schule Iserbarg, zwischen Herwigredder und Wittenbergener Weg existiert nach wie vor eine Tempo-30-Zone. Im Sülldorfer Brooksweg und Tinsdaler Heideweg sind keine weiteren Einrichtungen von Tempo-30-Zonen vorgesehen. Rechtliche Gründe für eine Geschwindigkeitsreduzierung liegen für diesen Bereich zurzeit nicht vor.
10. Beabsichtigt der Senat die von den Altonaern Koalitionären von SPD und Grünen beabsichtigte und beantragte Sperrung des Wespenstieges in Rissen für den Durchgangsverkehr von und nach Wedel umzusetzen? Wenn ja, wann? Wenn nein, wieso nicht? 10.a Welche Gespräche hat es zwischen Hamburg und der Stadt Wedel zu dieser Thematik gegeben? (Bitte angeben mit jew. Datum und jeweiligen Gesprächsteilnehmern.)
Zu Frage 10: Eine Sperrung des Wespenstieges ist nicht vorgesehen. Hierfür gibt es folgende Gründe: Der Kfz-Verkehr von und nach Wedel wird über drei Straßen abgewickelt. Der bei weitem überwiegende Anteil des Kfz-Verkehrs verläuft über die B 431, die in diesem Bereich zweistreifig ausgebaut ist. An der Landesgrenze zu Hamburg beträgt die Belastung ca. 23.000 Kfz/24h. Der Straßenzug Schulauer Weg – Tinsdaler Heideweg wird von ca. 7.000 Kfz/24h befahren. Dieser, an der Landesgrenze erhobene Wert, ist seit 20 Jahren weitgehend unverändert (Vergleichswert aus 1991: 8.000 Kfz/24h). Nördlich der B 431 ermöglicht der Straßenzug Sandmoorweg – Wespenstieg das Überqueren der Landesgrenze. Die Belastung des Sandmoorweges östlich des Schulauer Moorweges betrug 2003 ca. 3.000 Kfz/24h. Eine zehn Jahre zuvor durchgeführte Verkehrszählung zeigt eine vergleichbare Belastung in Höhe von ca. 3.500 Kfz/24h. Der Sandmoorweg ist im Vergleich mit vielen anderen Hamburger Straßen als sehr gering belastet anzusehen. Über den Straßenzug Sandmoorweg/Wespenstieg können Ziele im Raum Wedel auf kurzem Wege erreicht werden. Eine Vollsperrung des Wespenstieges führt zu Umwegfahrten und belastet damit nicht nur andere, ebenfalls nachgeordnete Straßen und die dortigen Anwohner durch Lärm- und Schadstoffemissionen, sondern auch die der B 431. Insbesondere durch den projektierten Businesspark in Wedel ist mittelfristig ein Anstieg des Verkehrsaufkommens der B 431 sowie des Straßenzuges Schulauer Weg – Tinsdaler Heideweg zu erwarten. Zusätzlicher Verkehr aus einer Sperrung des Wespenstieges würde die B 431 dann überlasten. Seitens der zuständigen Fachbehörde wurden keine Gespräche mit der Stadt Wedel initiiert, es gibt aber einen engen Austausch zwischen der BWVI und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie in Schleswig-Holstein
11. Welche Maßnahmen plant der Senat derzeit, um die Durchgangsverkehre im Hamburger Westen von und nach Wedel durch die Wohngebiete am Sandmoorweg/Wespenstieg, Sülldorfer Kirschenweg , Sülldorf Brooksweg/Tinsdaler Heideweg und Blankeneser-/Rissener Landstraße zu minimieren?
Zu Frage 11: Bei den genannten Straßen handelt es sich, ausgenommen vom nördlichen Abschnitt des Sülldorfer Brooksweges, nicht um Hauptverkehrsstraßen. Eventuelle Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs liegen daher grundsätzlich in der Zuständigkeit des Bezirkamtes Altona. Auswirkungen auf das übrige Straßennetz sind hinsichtlich Verträglichkeit und Leistungsfähigkeit hierbei zu berücksichtigen.
12. Ist vom Senat beabsichtigt, unter Beteiligung des Bezirkes, ein tragfähiges Konzept für die Ausweichverkehre während des Ausbaus der BAB 7 und des Deckels zu erarbeiten, welches insbesondere die Altonaer Wohnquartiere nicht belastet? Wenn ja, wann? Wenn nein, wieso nicht?
Zu Frage 12: Im Bereich der BAB A 7 werden während der Bauzeit grundsätzlich, wie im Bestand, drei bzw. zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung aufrechterhalten. Hierdurch soll die Verkehrsabwicklung soweit wie möglich gesichert werden. Die Einrichtung zusätzlicher Umleitungsstrecken wurde nicht vorgesehen, um eine Verlagerung der A 7- Verkehre auf das nachgeordnete Netz nicht zu fördern. Ab 2014 wird voraussichtlich der Ausbau der A 7 im Abschnitt Schnelsen sowie im Bereich der Langenfelder Brücke beginnen. Nach jetziger Zeitplanung wird mit dem Bau des Abschnittes Altona (AS HH-Othmarschen bis AS HH-Volkspark) nicht vor 2019 begonnen werden. Die Verkehrseinschränkungen werden mit den zuständigen Hamburger Behörden planerisch vorbereitet. Sperrungen an Anschlussstellen werden nur in unvermeidbaren Fällen vorgenommen werden Für diese Sperrungen werden Umleitungsbeschilderungen vorgesehen werden. Im Zuge der geplanten Bauarbeiten an der A 7 ist derzeit angedacht, ein leistungsfähiges Verkehrsleit- und Informationskonzept zu entwickeln, das klein- und großräumige Strategien zur Verkehrsleitung und –lenkung entwickelt. Parallel ist ein dynamisches Informationskonzept aufzustellen und umzusetzen, welches aktuelle Information an alle strategischen Partner, die Öffentlichkeit und die Verkehrsteilnehmer in allen Medien liefert. Die Entwicklung eines Konzeptes für Ausweichverkehre ist aus den vorgenannten Gründen nicht vorgesehen.
13. Welche Kompetenzen und personellen Ressourcen der „Unteren Verkehrsbehörde“ sollen auf die Bezirke verlagert werden und wann?
Zu Frage 13: Zur Beantwortung dieser Fragen wird auf Punkt 4.6 der Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 11. November 2011 „Hamburg 2020: Langfristige Konsolidierung mit weiterer Aufgabenkritik und Entflechtung sowie vernünftiger Personalentwicklungspolitik verbinden“, Drucksache 20/2156, verwiesen.
Petitum:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Anlage/n: Anlage 1: Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport zu Frage 7
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |