Bezirksversammlung Altona
Drucksache - XIX-2867
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Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung am 30.05.2013 einstimmig anliegende Drucksache XIX-2599 beschlossen.
Die Finanzbehörde nimmt hierzu mit Schreiben vom 26.06.2013 wie folgt Stellung:
Zu 1: Es bestehen keine Bedenken, den kleinen Grünstreifen Kirchenstraße/Königstraße dem Altonaer Turnverband (ATV) zur Verfügung zu stellen, wenn die schulische Nutzung des Geländes uneingeschränkt möglich ist.
Zu 2: Die Nutzung/Überlassung des vorhandenen nicht ausgebauten Untergeschosses des Fachklassentraktes und der Bau einer Zufahrt kann dem ATV nicht ermöglicht werden. Der Rahmenplan Schulbau sieht den Abriss des Gebäudes im Jahr 2019 vor. Solange wird das Gebäude schulisch genutzt. Insgesamt sind die baulichen Gegebenheiten so schlecht, dass der Ausbau des Untergeschosses zur Tiefgarage als unwirtschaftlich beurteilt wird. Ferner ist die zentrale Fläche des Schulgeländes, dort wo das Fachklassengebäude steht, entscheidend für die weitere schulplanerische Entwicklung des Standortes.
Zu 3: Das SBH | Schulbau Hamburg und der Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen werden zum Bauvorhaben (Erweiterung des ATV Gebäudes) Stellung nehmen, sobald die Anfrage der Bauprüfabteilung des Bezirksamtes Altona vorliegt.
Petitum:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Anlage/n: XIX-2599 BV-Beschluss vom 30.05.2013
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