Bezirksversammlung Altona
Drucksache - XIX-2967
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Das Bezirksamt wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind dem Bezirksamt Beschwerden bezüglich der Nutzung des Objektes „Lippmannstraße 53“ bekannt? Wenn ja: a. Wie viel Beschwerden sind eingegangen und welche Beschwerdelagen lagen vor? Bitte aufschlüsseln nach den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013. b. Welche Maßnahmen traf das Bezirksamt nach Eingang jeder dieser Beschwerden? Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1.a: Dem Bezirksamt liegt in dem genannten Zeitraum eine Lärmbeschwerde wegen einer Vernissage am 28. Januar 2011 in dem Fotostudio vor.
Zu Frage 1.b: Es liegt eine Nutzungsgenehmigung als Fotostudio vor. Aufgrund der o.g. Lärmbeschwerde hat der Betreiber des Fotostudios am 23. Februar 2011 eine Anhörung und am 15. März 2013 eine Nutzungsuntersagung für Vernissagen, Ausstellungen und ähnliches erhalten.
Petitum:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten
Anlage/n: ohne
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