Bezirksversammlung Altona
Drucksache - XIX-3069
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Die Bezirksversammlung hat am 24.11.2011 (Drucksache XIX-0762), ergänzt durch den Beschluss am 25.10.2012 (Drucksache XIX-1866), beschlossen, gemäß § 172 BauGB Voruntersuchungen für den Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung für große Teile Ottensens in Auftrag zu geben. Dessen ungeachtet - oder vielleicht auch gerade deswegen - werden derzeit vermehrt Bauvorbescheids- und Bauanträge gestellt, um genau in diesem Gebiet durch Abbruch/Neubau und/oder Aufstockungen noch vor dem möglichen Inkrafttreten dieser Sozialen Erhaltungsverordnung Fakten zu schaffen, die die Maßnahme zur Farce werden lassen, was die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets sowie die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung anlangt. Da eine Veränderungssperre nach §14 BauGB nur in Verbindung mit der Einleitung/Aufstellung einer qualifizierten Bauleitplanung in Gestalt eines Bebauungsplanes nach §8 BauGB möglich ist, ist das Ziel der Sozialen Erhaltungssatzung nur dadurch zu erreichen, dass ein B-Planverfahren für das betroffene Gebiet im Zusammenhang mit dem Beschluss über eine Veränderungssperre nach §16 BauGB eingeleitet/aufgestellt wird.
Die Bezirksversammlung beschließt
Petitum: Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
Anlage/n: ohne |
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