Bezirksversammlung Altona
Drucksache - 20-1742
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Gemäß § 39 BezVG werden für Projekte und für einzeln zu veranschlagende Investitionen des Bezirksamtes Einzelzuweisungen veranschlagt. Die Bezirksversammlung beschließt über die Anmeldung von Einzelzuweisungen.
In den Teilplänen der Aufgabenbereiche der zuständigen Fachbehörden werden gemäß § 36 Abs. 3 Ziffer 3 BezVG Zuweisungen – in diesem Falle Einzelzuweisungen - an die Bezirksämter in einer eigenen Produktgruppe ohne Leistungen veranschlagt.
Das Bezirksamt schlägt vor, für den Haushaltsvoranschlag 2017/2018 die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen als Einzelzuweisungen anzumelden.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung hat am 22.10.2015 gemäß § 18 BezVG die einzelnen Maßnahmen zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse gemäß Anlage überwiesen.
Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen sollen spätestens in der Sitzung des Haushalts- und Vergabeausschusses am 15.12.2015 zusammengefasst werden und in eine Beschlussempfehlung für die Sitzung des Hauptausschusses, stellvertretend für die Bezirksversammlung, spätestens am 14.01.2015 münden. Petitum: Der Haushalts- und Vergabeausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. Anlage/n: Übersicht über die vorgeschlagenen Maßnahmen und die zuständigen Fachausschüsse |
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