Bezirksversammlung Altona
Drucksache - 20-1672.1
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Der Ausschuss für Kultur und Bildung hat sich in seiner Sitzung vom 16.11.2015 mit der Thematik befasst und empfiehlt dem Haushalts- und Vergabeausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Für das Projekt „Die Altona-Kiel-Chaussee – Auswahl und Präsentation von kulturhistorischen Informationen auf einem Web-Portal, Durchführung von Ausstellungs- und Vortragsveranstaltungen, Aufstellung von Info-Tafeln werden Politikmittel in Höhe von 4.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Der o.g. Verein beantragte am 25.08.2015 12.000,00 Euro für o.g. Projekt.
Der Zuwendungszweck ist eindeutig und ausführlich nach Zielsetzung und Leistung beschrieben, es bedurfte jedoch einiger Nachfragen.
Das beantragte Projekt ist für Altona durchaus von Bedeutung und eine kulturelle Bereicherung, da die Chaussee Altona-Kiel damals von herausragender Bedeutung war. Um ein Stück Geschichte sichtbar zu machen, ist das Projekt grundsätzlich zu befürworten, obgleich es sich nicht um reine Stadtteilkultur im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr um eine globalere, allgemeinere Kulturförderung handelt. Aus diesem Grund ist eine Stadtteilkulturförderung fraglich, weswegen eine Förderung aus Politikmitteln – wie im Antrag - vorgeschlagen wird.
Ein erhebliches Interesse der FHH leitet sich aus den vorstehenden Ausführungen ab.
Aber: Der Antragsteller beantragt 12.000,00 € als eine Art Lücken- bzw. Vorratsfinanzierung. Auf mehrmalige Nachfrage gab der Antragsteller zur Kenntnis, dass der Projektantrag ferner bei folgenden Institutionen eingereicht wurde: 1. Bezirksamt Eimsbüttel Hamburg (bislang keine Rückmeldung) 2. Bezirksamt Altona Hamburg (Interessenbekundung, Antragsverfahren läuft) 3. Stadt Kaltenkirchen (bislang keine Rückmeldung) 4. Stadt Quickborn (Interessenbekundung) 5. Gemeinde Hasloh (Interessenbekundung) 6. Gemeinde Bönningstedt (Interessenbekundung) 7. Aktivregion Holsteiner Auenland (Interessenbekundung, Beschlussfassung im September/Oktober 2015) 8. Aktivregion Mittelholstein (bislang keine Rückmeldung) 9. Sparkassen- und Giroverband (Absage) Für den Fall, dass sich die angefragten Institutionen (1. - 8.) an der Finanzierung beteiligen, würde eine Zuwendung in Höhe von 1.500,00 € je Institution (s. 1.- 8.) ausreichen, um den fehlenden Betrag in Höhe von 12.000,00 € auszugleichen. D.h., falls ein Förderer absagt, würde sich die entsprechende Summe erhöhen.
Da Zuwendungen gemäß § 7 LHO absolut wirtschaftlich und als letztmögliches Fördermittel einzusetzen sind, kann die beantragte Summe i.H.v. 12.000,00 € nicht bewilligt werden, sondern lediglich der Teilbetragt in Höhe von 1.500,00 €. Eine Vorratswirtschaft ist mit dem Mittel der Zuwendung nicht möglich und daher die verbleibende Summe i.H.v. 10.500,00 € abzulehnen.
Petitum: Der Haushalts- und Vergabeausschuss wird um Zustimmung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung gebeten.
Anlage/n: Antrag (nicht-öffentlich) |
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