Bezirksversammlung Altona
Drucksache - 20-3757
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung am 27.04.2017 anliegende Drucksache 20-3562 beschlossen.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat hierzu mit Schreiben vom 12.06.2017 wie folgt Stellung genommen:
Für Bewohner und Bewohnerinnen einer Erstaufnahmeeinrichtung (EA) gilt das sogenannte Sachleistungsprinzip, sie erhalten Unterkunft, Verpflegung, Hygieneartikel und Kleidung. In Umsetzung des bestehenden Betreibervertrages sorgt der Betreiber für die Bereitstellung der Mahlzeiten und hat dabei die Vorgaben des HACCP-Konzepts (Hazard Analysis of Critical Control Point) einzuhalten. Die Warmverpflegung erfolgt vorzugsweise im sogenannten Cook & Chill-Verfahren, damit auf eine unmittelbare Ausgabe der Speisen verzichtet werden kann. Bei diesem Verfahren werden die warmen Speisenkomponenten auf herkömmliche Weise zubereitet, gegart und anschließend schnellgekühlt. Das Essen wird erst unmittelbar vor der Ausgabe wieder erwärmt. Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass die Vorgaben des HACCP-Konzepts eingehalten werden.
Die Bewohner und Bewohnerinnen in den EA erhalten daher das Essen in der jeweiligen Kantine der Unterkunft, da es aus hygienischen Gründen nicht zulässig ist in den Wohnbereichen zu essen. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls nicht gestattet, aufgrund von Brandschutz- und Hygienevorschriften sowie der Einhaltung der Kühlkette und der Frage der Reinigung auf eine eigene Küche bzw. entsprechende Kochmöglichkeiten zurückzugreifen.
Zur Thematik Müllaufkommen und -trennung siehe Mitteilungsdrucksache 20-3161 (s. Anlage).
Der Betreiber stellt im Rahmen der Essenausgabe Geschirr und Besteck zur Verfügung. Diese Dienstleistung ist grundsätzlich Bestandteil der Verträge mit den Cateringunternehmen. Mehrweggeschirr darf verwendet werden, wenn die hygienischen Vorschriften eingehalten werden. In der Regel wird Mehrweggeschirr ebenfalls vom Cateringunternehmen gestellt und anschließend zur Reinigung mitgenommen.
Der Betreiber der EA Kaltenkirchener Straße, das Deutsche Rote Kreuz - Kreisverband Hamburg Altona -, wechselt in enger Abstimmung mit dem Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge im Juni 2017 seinen Catering-Dienstleister. Der Betreiber beantragte gleichzeitig beim ZKF die Umstellung von Einweg- auf Mehrweggeschirr. Der neue Dienstleister stellt entsprechendes Mehrweggeschirr zur Verfügung und stellt auch die hygienisch einwandfreie Reinigung sicher. Diese Maßnahmen sorgen künftig für eine deutliche Reduzierung des täglich anfallenden Mülls.
Petitum: Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Anlage/n: Drs. 20-3562 Drs. 20-3161
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |