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Betreff: |
Unterbringung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen Mitteilungsdrucksache des Amtes |
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Mitteilungsdrucksache öffentlich |
Federführend: | Geschäftsstelle der Bezirksversammlung |
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Beratungsfolge: |
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Verfahren: - Einreise in Hamburg / Ausländerbehörde wird tätig - Klärung des Aufenthaltsstatus
- Aufnahme in eine Erstversorgungseinrichtung. Es erfolgt eine Inobhutnahme nach §42 a SGB VIII - in Hamburg durch den Landesbetrieb Erziehung und Bildung (LEB), Fachdienst Flüchtlinge. Es wird umgehend eine Vormundschaft eingerichtet. Die Zuständigkeit liegt in der Fachbehörde / Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration.
- Eine Hilfe zur Erziehung wird eingerichtet. Entweder erfolgt ein ambulantes Angebot oder der unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) wird stationär untergebracht. Das wird mit dem Vormund, der Flüchtlingsberatung im LEB und dem UMA gemeinsam abgestimmt.
- Wird ein Angebot gefunden, wird der UMA aus der Erstversorgungseinrichtung in eine Wohngruppe (siehe unter 3.) untergebracht. Zuständig wird dann der Bezirk, in dem die Wohngruppe ihren Sitz hat; die Übernahme erfolgt umgehend nach Eingang des Falles.
Hinweis: Die Unterbringung erfolgt automatisch, da der junge Mensch aus der Erstversorgung so bald wie möglich entlassen werden soll. Die stationäre Einrichtung prüft, ob der Minderjährige zu den anderen Jugendlichen passt (Nationalitäten, Kulturbedingungen, Entwicklungsstand des Minderjährigen, Verhaltensauffälligkeiten und deren Erscheinungsformen, die ggf. durch Flucht und Kriegserfahrungen ausgelöst wurden.) - Weitere Hilfeplanung erfolgt über den zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) im Bezirk.
- Soweit nicht mehr schulpflichtig, werden alle berufsbezogenen Maßnahmen (Orientierungsmaßnahmen, Qualifizierungsmaßnahmen, Ausbildung) ausschließlich über die Jugendberufsagenturen und die Jobcenter gesteuert. Die Arbeitsagenturen halten für diese Zielgruppe zahlreiche Maßnahmen bereit. Zum Teil ist die Teilnahme an solchen Maßnahmen abhängig vom Aufenthaltsstatus.
- Vor Ende der Hilfeleistung durch den ASD/Flüchtlingsberatung wird mithilfe der Lawaetz-Stiftung geeigneter Wohnraum gesucht, falls der Träger für den jungen Menschen keinen Wohnraum finden konnte.
Petitum: Der Sonderausschuss Flüchtlinge wird um Kenntnisnahme gebeten.
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