Bezirksversammlung Altona
Drucksache - 20-4453.2
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Die vollständigen Antragsunterlagen lagen zuletzt dem Haushalts- und Vergabeausschuss in seiner Sitzung vom 20.02.2018 mit der Drucksache 20-4453.1 vor.
Antragsteller: NABU Hamburg e.V. (Gruppe West) Streuobstwiese Sülldorf und weiterer Betreuungsgebiete im Hamburger Westen Zuwendung: 7.759 EUR (investiv)
Stellungnahme des Amtes Für die vom NABU übernommenen Arbeiten ist die Beschaffung des Mähgerätes sinnvoll. Das Mähen von Wiesen und Zurückdrängen von Strauchflächen ist eine ökologisch wertvolle Zielsetzung. In Handarbeit ist diese Leistung nicht mit vertretbarem Aufwand zu erbringen.
Derzeit werden in unterschiedlichen Bereichen (Wildblumenwiesen, Naturcent, etc.) Pflegeaufgaben besprochen, bei denen der NABU ergänzende Aufgaben übernehmen wird/soll. Für diese Aufgaben könnten sich möglicherweise ergänzende Einsatzbereiche für das zu beschaffende Gerät ergeben. Dies wäre sowohl von Nutzen für den Naturhaushalt als auch für die Pflegeaufgaben und die planerischen Aufgaben des Bezirksamtes.
Der Lieferant ist für Beschaffung und Wartung professioneller Arbeitsgeräte bekannt und liefert ebenfalls an die FHH. Die Kostenhöhe entspricht einem Gerät, das für langfristigen, gewerblichen Einsatz tauglich ist. Eine Rabattierung des Angebotes in Höhe von 10% auf den Katalogpreis scheint angemessen.
Es handelt sich um eine investive Vollfinanzierung mit einer Bindungsdauer von 9 Jahren. Dementsprechend müssten zzgl. den 7.759,00 EUR investiven Politikmitteln konsumtive AfA-Mittel i.H.v. 862,11 EUR jährlich für 9 Jahre bereitgestellt werden. Folgekosten (Wartung, Reparatur, Ersatzteile etc.) werden vom Antragsteller getragen.
Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und FDP, folgenden Beschluss zu fassen:
Für den Neukauf eines Kreisel-Gestrüpp-Mähers werden dem NABU Hamburg e.V., Gruppe West, Mittel in Höhe von 7.759,00 EUR aus den Anreiz- und Fördersystemen investiv zur Verfügung gestellt. (Nachrichtlich: Abschreibungen für Anlagen konsumtiv 862,11 EUR jährlich bei einer Bindungsdauer von 9 Jahren.)
Petitum: Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten. Anlagen: ohne
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