Bezirksversammlung Altona
Drucksache - 21-0228
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gemäß § 37 Abs. 3 BezVG werden die Rahmenzuweisungen vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und der Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplanentwurf auf die Bezirksämter verteilt. Die Verteilung hat sich unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Gesamthaushaltes insbesondere an den Leistungszwecken, an der Vermittlung von Anreizen zu wirtschaftlichem Handeln, der bedarfsgerechten Ausstattung der Bezirksämter, an der Flexibilität des Mitteleinsatzes und der Gewährleistung von Planungssicherheit zu orientieren.
Zum Einstieg in das Verfahren hat die Finanzbehörde die Fachbehörden mit Schreiben vom 26.06.2019 um frühzeitige Übersendung der Schlüsselvorschläge an die Bezirke gebeten.
Die Stellungnahmen der Bezirksversammlungen über die Verteilung der Rahmenzuweisungen müssen vor Ablieferung des Haushaltsvoranschlages an die Finanzbehörde bis Ende Oktober 2019 erfolgen. Daher ist die abschließende Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksversammlung am 24.10.2019 vorgesehen.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung hat am 04.09.2019 die einzelnen Schlüsselvorschläge der Fachbehörden in die gemäß anliegender Übersicht (Anlage 1) zuständigen Fachausschüsse überwiesen.
Petitum: Der Verkehrsausschuss wird um Kenntnisnahme und um Erarbeitung einer Stellungnahme für die Sitzung des Haushalts- und Vergabeausschusses am 15.10.2019 gebeten.
Anlage/n: Anlage 1: Übersicht Rahmenzuweisungen und zuständige Fachausschüsse Anlage 2: Schlüsselvorschläge
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |